Eidgenössische Abstimmungsvorlage vom 9. Februar 2025 Seite Drucken

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Gemeinde

Informationen

Voraussetzungen
Zur gültigen Stimmabgabe erhalten Sie zusammen mit den Abstimmungsunterlagen per Post einen Stimmausweis.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde bis zwei Tage vor der Abstimmung verlangt werden. Sie können die Kopie des Stimmausweises beim Front-Office persönlich beziehen(Identitätskarte oder Pass mitbringen). Oder Sie lassen sich das Duplikat per Post zusenden, falls noch genügend Zeit bleibt.