Inserat: Öffentliche Auflage Teilstrassenplan und Strassenprojekt Blumenauweg Seite Drucken

7. Oktober 2024
Der Gemeinderat Oberuzwil hat am 20. August 2024 in Anwendung von Art. 39ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) den Teilstrassenplan sowie das Strassenprojekt Blumenauweg genehmigt:

Auflagefrist: 21. September bis 21. Oktober 2024
Auflageort: Gemeindehaus Oberuzwil, Treppenhaus
Auskunft: Bauverwaltung, Büro 13

Innerhalb der Auflagefrist kann schriftlich und begründet - mit einem Antrag versehen - gegen den Teilstrassenplan sowie das Strassenprojekt Blumenauweg beim Gemeinderat Oberuzwil, 9242 Oberuzwil, Einsprache erhoben werden. Einsprache kann erheben, wer ein schutzwürdiges Interesse nachweisen kann.