Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.abstimmungen.sg.ch und jene des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Urnenstandort
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde bis zwei Tage vor der Abstimmung verlangt werden. Sie können die Kopie des Stimmausweises beim Front-Office persönlich beziehen(Identitätskarte oder Pass mitbringen). Oder Sie lassen sich das Duplikat per Post zusenden, falls noch genügend Zeit bleibt.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die gesamten ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel (ungefaltet) in das graue Stimmkuvert und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem grauen Stimmkuvert in das weisse Abstimmungskuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Abstimmungskuvert per Post schicken (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage; deshalb bitte spätestens am Dienstag vor der Abstimmung aufgeben!)oder direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung legen (bis Sonntag 11 Uhr).
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Abstimmungscouvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- die Stimmzettel nicht im separaten Stimmcouvert liegen
- das Abstimmungscouvert zu spät bei der Gemeinde eintrifft