Abmeldung
Sie ziehen weg aus unserer Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen und Angaben von Ihnen:
- Meldebescheinigung; wenn nicht mehr auffindbar: bitte gültigen Pass oder ID mitbringen
- Dienstbüchlein (Männer bis 42. Altersjahr)
- neue Wohnadresse
- Einverständniserklärung des andern Elternteils bei Umzug mit minderjährigen Kindern (nur sofern nicht beide Elternteile an die gleiche Adresse wegziehen)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- neue Wohnadresse
Sie können die Abmeldung auch schriftlich oder online vornehmen:
- Senden Sie uns die obenerwähnten Unterlagen zu
- Geben Sie an, per wann Sie umziehen
- Geben Sie uns die genaue neue Adresse an
- Geben Sie an, ob weitere Familienmitglieder umziehen
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohneramt | 071 950 48 01 | einwohneramt@oberuzwil.ch |