Das Betreibungsamt leitet das Verfahren der Betreibung auf Pfändung. Dieses beginnt mit dem Betreibungsbegehren. Das Betreibungsamt stellt den Zahlungsbefehl aus. Verstreicht die Zahlungsfrist unbenutzt und hat der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhoben, kann der Gläubiger das Fortsetzungsbegehren stellen, welches die anschliessende Pfändung einleitet.
Ist das Verfahren durch einen Rechtsvorschlag blockiert und verfügt der Gläubiger über einen Rechtsöffnungstitel (z. B. Schuldanerkennung), so kann er beim Gericht die Rechtsöffnung verlangen.
Die Formulare können heruntergeladen werden. Sie müssen mit Originalunterschrift beim Betreibungsamt eingereicht werden (per Post oder Abgabe am Schalter).
Die Kosten für die Ausstellung von Zahlungsbefehlen können am Schalter des Betreibungsamtes bar bezahlt oder auf die IBAN-Nr. CH02 0900 0000 9001 4876 1 überwiesen werden.