Gastgewerbepatent für einen Anlass
Zur Führung einer Festwirtschaft ist ein "Gastgewerbepatent für einen Anlass" (Festwirtschaftspatent) erforderlich.
Das Gesuchsformular kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder online heruntergeladen werden. Bitte reichen Sie es spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung ausgefüllt und unterzeichnet ein.
Gemeinderatskanzlei Oberuzwil
Flawilerstrasse 3
9242 Oberuzwil
Telefon 071 950 48 30
Zusätzlich muss vor jedem Anlass eine Jugendschutzverpflichtung ausgefüllt und eingereicht werden.
Bitte beachten Sie die wichtigen Vorschriften des Gastwirtschaftsgesetzes. Sie finden diese auszugsweise auf den Formularen. Weitere Empfehlungen und Hinweise für Veranstalter können Sie dem separaten Merkblatt entnehmen.
Zugehörige Objekte
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Empfehlungen und Hinweise für Veranstalter (PDF, 128.39 kB) | Download | 0 | Empfehlungen und Hinweise für Veranstalter |
Jugendschutzverpflichtung (ab 500 Besucher) (PDF, 172.99 kB) | Download | 1 | Jugendschutzverpflichtung (ab 500 Besucher) |
Jugendschutzverpflichtung (bis 500 Besucher) (PDF, 175.07 kB) | Download | 2 | Jugendschutzverpflichtung (bis 500 Besucher) |
Gesuch Patent für einen Anlass (PDF, 117.43 kB) | Download | 3 | Gesuch Patent für einen Anlass |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 071 950 48 30 | sandra.wagner@oberuzwil.ch |
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