Kirchenaustritt, Kirchenübertritt Seite Drucken

Jeder Kirchenaustritt oder -übertritt muss schriftlich und mit amtlich beglaubigter Unterschrift der austretenden Person erfolgen. Aus der Erklärung muss eindeutig hervorgehen, aus welcher Landeskirche der Austritt gewünscht wird oder welcher Konfessionswechsel vollzogen wird (z.B. Übertritt von der römisch-katholischen in die evangelisch-reformierte Landeskirche). 
Beim Front-Office können Sie das Formular ausfüllen und Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Kommen Sie bitte persönlich vorbei und bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit (Pass oder Identitätskarte). Das Einwohneramt leitet Ihre Austritts- oder Übertrittserklärung anschliessend an die betroffenen Kirchgemeinden und an das Steueramt weiter.

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Konsequenzen des Kirchenaustrittes (PDF, 370.91 kB) Download 0 Konsequenzen des Kirchenaustrittes