Steuern, Steuerfuss Seite Drucken

Einkommens- und Vermögenssteuern
Der Steuerfuss für natürliche Personen wird in Prozenten der einfachen Steuer festgelegt. Die Ansätze finden Sie hier.

Die einfache Steuer des steuerbaren Vermögens beträgt 1,7‰ .

Grundsteuern
Der Grundsteuersatz für Liegenschaften beträgt 0,8‰  des amtlichen Verkehrswertes.

Feuerwehr-Ersatzabgabe
Die Feuerwehr-Ersatzabgabe beträgt 18% der einfachen Steuer, maximal Fr. 500.-- (ab 1.1.2022).

Bei Fragen zu Ihren Steuern helfen wir Ihnen gerne weiter. Weitere Informationen zum Thema Steuern, zur «Steuererklärung online» sowie die Download-Möglicheit für Formulare finden Sie auf der Homepage des kantonalen Steueramtes.

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