Prämienverbilligung Krankenkasse
Die Formulare werden durch die Sozialversicherungsanstalt jeweils im Januar versandt. Zusätzliche Formulare sind nicht mehr erhältlich. Die Prämienverbilligung kann via Online-Antrag auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt gestellt werden.
Für Informationen und Rückfragen können Sie sich direkt an die Sozialversicherungsanstalt wenden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
AHV-Zweigstelle | 071 950 48 20 | finanzverwaltung@oberuzwil.ch |