Gemeindeabstimmungen (statt Bürgerversammlung)
Informationen
- Datum
- 11. April 2021
- Lokalität
- Gemeindehaus, Flawilerstrasse 3, 9242 Oberuzwil (im Foyer)
- Kontakt
- Gemeinderatskanzlei
- Beschreibung
Aufgrund der anhaltenden Pandemie ist die Durchführung einer Bürgerversammlung derzeit problematisch. Gestützt auf die dringliche kantonale "Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Pandemie" hat der Gemeinderat deshalb die Urnenabstimmung angeordnet. Die Entscheide sind notwendig, damit die Behörden und die Verwaltung handlungsfähig bleiben.
Rechtsmittel: Gestützt auf Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) können Stimmberechtigte bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde innert 14 Tagen Beschwerde beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen erheben. Das Verfahren richtet sich nach Art. 164 und 165 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2).
Kommunale Vorlagen
Jahresrechnung 2020
Vorlagen
Vorlage
1'095
36
- Stimmberechtigte
- 4'159
- Stimmbeteiligung
- 27,2%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Budget und Steuerfuss 2021
Vorlagen
Vorlage
1'044
83
- Leer
- 3
- Stimmberechtigte
- 4'159
- Stimmbeteiligung
- 27,1%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Abstimmungsresultate.pdf (PDF, 72.83 kB) | Download | 0 | Abstimmungsresultate.pdf |
Erläuterungsflyer (PDF, 148.67 kB) | Download | 1 | Erläuterungsflyer |
Geschäftsbericht 2020 (PDF, 2.15 MB) | Download | 2 | Geschäftsbericht 2020 |