Eidgenössische Abstimmungsvorlage vom 9. Februar 2025
Kontakt
GemeindeInformationen
- Voraussetzungen
- Zur gültigen Stimmabgabe erhalten Sie zusammen mit den Abstimmungsunterlagen per Post einen Stimmausweis.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde bis zwei Tage vor der Abstimmung verlangt werden. Sie können die Kopie des Stimmausweises beim Front-Office persönlich beziehen(Identitätskarte oder Pass mitbringen). Oder Sie lassen sich das Duplikat per Post zusenden, falls noch genügend Zeit bleibt.