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Sie ziehen weg aus unserer Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen und Angaben von Ihnen:
- Meldebescheinigung; wenn nicht mehr auffindbar: bitte gültigen Pass oder ID mitbringen
- Dienstbüchlein (Männer bis 42. Altersjahr)
- neue Wohnadresse
- Einverständniserklärung des andern Elternteils bei Umzug mit minderjährigen Kindern (nur sofern nicht beide Elternteile an die gleiche Adresse wegziehen)

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- neue Wohnadresse

Sie können die Abmeldung auch schriftlich oder online vornehmen:
- Senden Sie uns die obenerwähnten Unterlagen zu
- Geben Sie an, per wann Sie umziehen
- Geben Sie uns die genaue neue Adresse an
- Geben Sie an, ob weitere Familienmitglieder umziehen

Preis

kostenlos

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