Bei Todesfällen trifft das Bestattungsamt die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die
Kremation, koordiniert den Ablauf und die Termine mit den Kirchen und den Totengräbern.
Sind Sie von einem Todesfall betroffen, melden Sie sich bitte am nächsten Werktag mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung und - falls vorhanden - mit dem Familienbüchlein beim Bestattungsamt. Wir beraten und unterstützen die Angehörigen gerne in dieser schwierigen Situation.
Grabmalbewilligung
Grabzeichen/Grabmale sind bewilligungspflichtig. Dem Bestattungsamt muss zwingend vor Beginn der Ausführungsarbeiten das offizielle Gesuchsformular vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Das Formular inkl. Wichtige Hinweise dazu finden Sie bei den Dokumenten.