Handlungsfähigkeit, Bescheinigung
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie eine "Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag" (früher: Handlungsfähigkeitszeugnis). Diese Bescheinigung kann beim Einwohneramt der Wohngemeinde bezogen werden. Das Dokument wird nicht an Dritte ausgehändigt. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis (Pass, ID) mit.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 071 950 48 01 | einwohneramt@oberuzwil.ch |