Sozialversicherung, AHV Seite Drucken

Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA).

Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als Selbstständigerwerbende. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.


Alle Merkblätter und Anmeldeformulare stehen auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen online zur Verfügung.

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