Schutzobjekte, Ortsbildschutz Seite Drucken

Jede Renovation oder bauliche Veränderung an schützenswerten Objekten ist bewilligungspflichtig. Beachten Sie bitte die Schutzverordnung und nehmen Sie mit der Bauverwaltung Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Diese Karte stellt die baulichen und natürlichen Schutzobjekte dar.

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