Schlittelweg wird signalisiert
Im Winter Fahrverbot
Nach dieser baulichen Veränderung besteht nun die Möglichkeit, den unteren Teil der Strecke Eppenberg Richtung Bichwil Strassenabschnitt offiziell als Schlittelweg zu beschildern. Dafür ist ein vom 1. November bis 31. März zeitlich beschränktes Fahrverbot nötig. Das Fahrverbot soll nur gelten, wenn der Schlittelweg auch zum Schlitteln benützt werden kann. Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung ein entsprechendes Fahrverbot mit Zusatztext erlassen, welches am kommenden Freitag, 10. September 2010, publiziert wird.